Sagen Sie uns, was die Platte können muss
Baustoffe scheitern selten an der Idee und oft an der Praxis. Deshalb möchten wir die Betriebe, die später damit arbeiten, von Anfang an dabeihaben — lange bevor die erste Palette ausgeliefert wird.
Vier Blickwinkel, die wir brauchen
Sie müssen kein Technikexperte sein. Es genügt, dass Sie wissen, woran ein Material in Ihrem Alltag scheitert.
Trockenbau, Innenausbau, Zimmerei
Wie lässt sich das Material schneiden, befestigen, spachteln und tragen? Ihre Rückmeldung aus der Werkstatt zählt mehr als jedes Datenblatt.
Architektur- und Ingenieurbüros
Welche Nachweise brauchen Sie, damit ein neues Material überhaupt in eine Ausschreibung kommt? Danach richten wir unser Prüfprogramm aus.
Bauträger und Bauherren
Perspektivisch eine Musterfläche oder ein Referenzobjekt — sobald die erforderlichen Freigaben vorliegen und es zu Ihrem Vorhaben passt.
Baustoffhandel
Welche Anforderungen stellen Lager, Gebinde und Logistik? Und was muss erfüllt sein, damit ein neues Produkt ins Sortiment kommt?
Was wir uns wünschen
- Ein Gespräch über die Anforderungen in Ihrem Gewerk
- Später: Muster verarbeiten und ehrlich zurückmelden, was auffällt
- Mitreden, welche Prüfungen zuerst gemacht werden sollen
- Wenn es passt: eine Absichtserklärung für unsere Förderanträge
Sie entscheiden bei jedem Punkt einzeln, ob Sie mitmachen.
Was Sie davon haben
- Vorrang bei Mustern und späteren Pilotmengen
- Der jeweils aktuelle Entwicklungsstand aus erster Hand
- Einfluss darauf, dass das Material zu Ihrer Arbeitsweise passt
- Messdaten aus Ihrem eigenen Objekt, falls Sie eine Fläche stellen
- Nennung als Partner nur dann, wenn Sie das ausdrücklich möchten
Die Absichtserklärung — was sie ist und was nicht
Für Förderanträge müssen wir belegen, dass es für den Baustoff einen Bedarf in der Praxis gibt. Dafür genügt eine kurze Erklärung auf Ihrem Briefkopf.
- Eine Erklärung, dass Sie die Entwicklung fachlich begleiten wollen
- Eine Anlage für Förderanträge und Gespräche mit Finanzierern
- Vorformuliert: Sie kreuzen an, was zutrifft, und unterschreiben
- Kostenfrei und in wenigen Minuten erledigt
- Keine Bestellung, keine Mengen- oder Preiszusage, keine Zahlung
- Kein Vorvertrag, keine Exklusivität, keine Abnahmepflicht
- Keine Vereinbarung über Material — das regeln wir gesondert
- Jederzeit formlos widerrufbar
In vier Schritten
Interesse melden
Über das Kontaktformular oder telefonisch. Firma, Ansprechpartner und Gewerk genügen.
Kurzes Gespräch
Wir klären gemeinsam, was zu Ihrem Betrieb passt — und sagen Ihnen offen, was heute schon geht und was noch nicht.
Unterlagen
Auf Wunsch die Vorlage für die Absichtserklärung. Technische Einzelheiten geben wir nach einer beidseitigen Geheimhaltungsvereinbarung weiter.
Erprobung, sobald Muster vorliegen
Die Abgabe von Mustern vereinbaren wir schriftlich — mit klaren Regeln dazu, wo das Material eingesetzt werden darf und wo nicht.
Zum Stand der Entwicklung: Das Vorhaben steht auf TRL 3–4. Es gibt keine Serienfertigung, keine bauaufsichtliche Zulassung und keine geprüften Kennwerte. Eine Erprobung ist deshalb nur außerhalb nachweispflichtiger Bauteile möglich. Mit Ihrer Teilnahme bestätigen Sie keine Produkteigenschaften.
Machen Sie mit.
Melden Sie Ihr Interesse — wir rufen zurück. Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung ein.